ProstSchG und Finanzamt
Callboy werden in Deutschland: Anmeldung, Beratung und Steuern
Die Tätigkeit als Callboy ist in Deutschland erlaubt und gesetzlich geregelt. Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick über die wichtigsten Pflichten. Sie ersetzen keine Auskunft der Behörde und keine Steuerberatung.
Stand: 10.10.2026 · The Men's Company
Der rechtliche Rahmen
Sexuelle Dienstleistungen zwischen Erwachsenen sind in Deutschland legal. Den Rahmen setzt vor allem das Prostituiertenschutzgesetz, kurz ProstSchG, das seit dem 1. Juli 2017 gilt. Es unterscheidet nicht nach Geschlecht: Für einen Callboy gelten dieselben Regeln wie für jede andere Person, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringt.
Das Gesetz kennt vier Punkte, die jeden Callboy unmittelbar betreffen: die Anmeldung, die gesundheitliche Beratung, die Kondompflicht und, außerhalb des ProstSchG, die Steuerpflicht.
Anmeldepflicht
Wer in Deutschland als Callboy tätig sein will, muss die Tätigkeit vor Beginn persönlich bei der zuständigen Behörde anmelden. Welche Stelle das ist, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Häufig ist es das Ordnungsamt oder eine eigens eingerichtete Stelle der Stadt oder des Landkreises.
Zur Anmeldung gehört ein Informations- und Beratungsgespräch. Die Behörde erklärt dabei Rechte und Pflichten und weist auf Hilfsangebote hin. Anschließend stellt sie die Anmeldebescheinigung aus. Für Personen ab 21 Jahren gilt sie zwei Jahre und muss danach verlängert werden. Die Bescheinigung ist bei der Arbeit mitzuführen.
Die Pflicht hängt nicht vom Umfang ab. Auch wer nur wenige Termine im Jahr wahrnimmt, braucht die Anmeldung. Ohne sie zu arbeiten ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Aliasbescheinigung
Viele scheuen die Anmeldung, weil sie ihren Namen nicht auf einem Dokument sehen wollen, das sie bei der Arbeit bei sich tragen. Das Gesetz sieht dafür eine Lösung vor: Auf Antrag stellt die Behörde zusätzlich eine Aliasbescheinigung aus. Sie enthält statt des bürgerlichen Namens einen selbst gewählten Namen und erfüllt bei der Arbeit denselben Zweck. Die Behörde selbst kennt die echten Personalien, sie unterliegt dem Datenschutz.
Gesundheitliche Beratung
Vor der ersten Anmeldung ist eine gesundheitliche Beratung nachzuweisen. Zuständig ist in der Regel das Gesundheitsamt. Das Gespräch ist vertraulich und behandelt Themen wie Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung und die Risiken von Alkohol und Drogen. Eine körperliche Untersuchung ist damit nicht verbunden.
Über die Beratung gibt es eine Bescheinigung, die bei der Anmeldung vorzulegen ist. Personen ab 21 Jahren müssen die Beratung jährlich wiederholen. Auch diese Bescheinigung kann auf den Alias ausgestellt werden.
Die Tests auf sexuell übertragbare Infektionen, die The Men's Company alle drei Monate verlangt, sind davon unabhängig. Sie ersetzen die gesetzliche Beratung nicht und werden durch sie nicht ersetzt.
Kondompflicht
Das ProstSchG schreibt vor, dass beim Geschlechtsverkehr im Rahmen sexueller Dienstleistungen Kondome zu verwenden sind. Die Vorschrift richtet sich auch an die Kundschaft. Für Callboys der Agentur ändert sie in der Praxis nichts, weil dort ohnehin ausschließlich Safer Sex gilt. Näheres unter Sicherheit und Gesundheit.
Steuerpflicht
Einnahmen aus der Tätigkeit als Callboy sind steuerpflichtig. Ein Callboy ist nicht angestellt, sondern selbstständig tätig. Daraus folgt:
- Die Aufnahme der Tätigkeit ist dem Finanzamt mitzuteilen. Das geschieht über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- Die Einnahmen gehören in die Einkommensteuererklärung, auch wenn sie bar gezahlt werden und auch wenn es sich um einen Nebenverdienst handelt.
- Je nach Höhe der Einnahmen können Umsatzsteuer und Gewerbesteuer eine Rolle spielen.
- Ausgaben, die durch die Tätigkeit entstehen, lassen sich unter Umständen als Betriebsausgaben ansetzen. Dafür sind Belege und Aufzeichnungen nötig.
Die Agentur zahlt dem Callboy kein Geld aus und führt für ihn keine Steuern ab. Wie er seine Einnahmen aufzeichnet und erklärt, liegt in seiner eigenen Verantwortung. Ein Gespräch mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu Beginn kostet wenig Zeit und verhindert Fehler, die später nur mit viel Aufwand zu beheben sind.
Sozialversicherung
Als Selbstständiger ist ein Callboy über diese Tätigkeit nicht automatisch kranken- oder rentenversichert. Wer hauptberuflich angestellt ist, bleibt über das Arbeitsverhältnis versichert. Bei höheren Nebeneinkünften kann es sinnvoll sein, die Krankenkasse nach den Folgen zu fragen. Wer ausschließlich selbstständig arbeitet, muss sich um den Versicherungsschutz selbst kümmern.
Buchungen im Ausland und Wohnsitz außerhalb Deutschlands
The Men's Company ist ein niederländisches Unternehmen und vermittelt Buchungen in vielen Ländern. Das ProstSchG gilt für die Tätigkeit in Deutschland, unabhängig davon, wo der Callboy wohnt oder wo die Agentur sitzt. Wer in Österreich oder der Schweiz lebt und für einen Termin nach Deutschland reist, sollte sich deshalb vorher bei der Behörde am geplanten Ort erkundigen.
Umgekehrt gelten bei einer Buchung im Ausland die Vorschriften des jeweiligen Landes. Sie unterscheiden sich erheblich. Vor einer Reise lohnt es sich, die Rechtslage mit der Agentur zu besprechen.
Die Rolle der Agentur
Die Agentur vermittelt Buchungen zwischen Kundin und Callboy. Sie ist nicht Arbeitgeberin, gibt keine Weisungen zu einzelnen Handlungen und kann die Pflichten des Callboys gegenüber den Behörden nicht für ihn erfüllen. Anmeldung, Beratung und Steuererklärung erledigt jeder selbst. Wer unsicher ist, wendet sich an die zuständige Behörde oder lässt sich fachlich beraten.
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